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1. Rücksicht auf andere Skifahrer und Snowboarder nehmen Jeder Skifahrer und Snowboarder muß sich so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt. |
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2. Beherrschung der Geschwindigkeit
und Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muß auf Sicht fahren. Er muß seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. |
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3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muß seine Fahrspur so wählen, daß er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. |
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4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt. |
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5. Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muß sich nach oben und unten vergewissern, daß er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. |
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6. Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muß es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muß eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. |
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7. Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muß den Rand der Abfahrt benutzen. |
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8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muß die Markierungen und die Signale beachten. |
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9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zu Hilfeleistung verpflichtet. |
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10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muß im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. |
Quelle: FIS - 10 Verhaltensregeln
(FIS
- Reglement und Publikationen)
FIS-Regeln für Skifahrer, Langläufer & Snowboarder by DSV
© ASC Tübingen (Germany), Impressum, Stand: Freitag, 02. Januar 2009